Cloud Service Bestimmungen (CSB).

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Cloud Service Bestimmungen („CSB“) gelten für Microsoft Cloud Services, die von der VALUZE GmbH („VALUZE“) im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Unternehmen im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen öffentlichen Rechts und/oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde“ – gemeinsam „die Vertragspartner“) angeboten werden.

1.2 Es gelten diese CSB. Sie regeln abschließend die von VALUZE gegenüber den Kunden in Bezug auf Microsoft Cloud Services zu erbringenden Lizenzierungs- sowie Support- und Serviceleistungen.

Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn VALUZE ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn VALUZE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

1.3 Änderungen, Ergänzungen sowie entgegenstehende oder von diesen CSB abweichende Vertragsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn VALUZE ihnen schriftlich und ausdrücklich zustimmt.

1.4 Ergänzend zu diesen CSB gelten die jeweils aktuellen Microsoft Online Service Terms („OST“) und die Vereinbarungen zum Servicelevel für Microsoft-Onlinedienste, beide abrufbar unter

https://www.microsoft.com/en-us/licensing/product-licensing/products.aspx

2. Begriffsdefinitionen

„Tenant“ im Sinne der Microsoft Cloud ist ein Mandant und beinhaltet eine oder mehrere Subscriptions; „Subscription“ entspricht einem Abonnement und den damit verbundenen Nutzungsrechten. Diese definieren Art und Umfang der zur Verfügung gestellten Services; „Seat“ im Sinne der Microsoft Cloud ist ein Userbezogenes Zugriffs- oder Nutzungsrecht auf urheberrechtlich geschützte Software; ein „Incident“ ist eine Störung oder ein Mangel.

3. Vertragsschluss

3.1 Soweit nichts anderes vereinbart oder in einem Angebot der VALUZE aufgeführt ist, sind kaufmännische Angebote von VALUZE freibleibende. Ein Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung von VALUZE oder mit der Bereitstellung der Cloud-Dienste durch Microsoft und VALUZE zustande. Microsoft hat das Recht, eine Beauftragung grundlos abzulehnen. Dasselbe gilt für VALUZE.

3.2 Für die Bereitstellung der Cloud Services geht der Kunde mehrere Vertragsverhältnisse ein. Durch die Beauftragung des kaufmännischen Angebots wird das Vertragsverhältnis mit der VALUZE (Handelspartner von Microsoft) geschlossen. Dem kaufmännischen Angebot wird der zu diesem Zeitpunkt gültige Microsoft Cloud Vertrag angehängt.

Die Akzeptanz des Microsoft Cloud Vertrags und die Beachtung und Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen sind Voraussetzung für die Bereitstellung und Aufrechterhaltung der CloudDienste und bildet das Vertragsverhältnis zu Microsoft ab (insbesondere Microsoft Ireland Operations Limited; wenn abweichend, ist dies im Microsoft Cloud Vertrag festgelegt). Handelt es sich um Cloud-Dienste der Microsoft Cloud Deutschland, schließt der Kunde zusätzlich einen Datentreuhändervertrag (Anlage 1 des Microsoft Cloud Vertrags). In diesem Fall hat der Kunde die im Datentreuhändervertrag hinterlegten und benötigten Informationen anzugeben, den Vertrag zu zeichnen und ihn an die angegebene Adresse zu versenden.

3.3 Dem Kunden ist bewusst, dass VALUZE Handelspartner von Microsoft ist und einen Reseller Vertrag mit Microsoft geschlossen hat. Die VALUZE ist dazu verpflichtet, den Kunden an den jeweils aktuell gültigen Microsoft Cloud Vertrag, spätestens zum Renewal-Zeitpunkt, zu binden.

Aktualisierungen des Microsoft Cloud Vertrags wird VALUZE dem Kunden zur Verfügung stellen.

Nach Erhalt eines aktualisierten Microsoft Cloud Vertrags, hat der Kunde eine Widerspruchsfrist von 4 Wochen. Widerspricht der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt der aktualisierte Microsoft Cloud Vertrag als akzeptiert.

3.4 Macht der Kunde von dem vorstehenden Widerspruchsrecht Gebrauch, ist VALUZE dazu berechtigt, betreffende Verträge fristlos und mit Wirkung zum Monatsende in Textform zu kündigen und die Leistungen zum Monatsende einzustellen.

4. Vertragsgegenstand

4.1 Gegenstand ist die Anlage, Aktivierung und zeitlich definierte Bereitstellung von Microsoft Cloud Lizenzen/Services und/oder Seats entsprechend der jeweils erworbenen Anzahl und dem erworbenen Volumen auf dem Kunden-Tenant nach Maßgabe des Vertrags sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Services durch VALUZE für den Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung von Microsoft Cloud Services zur Einrichtung, zum Hosting und Support dieser Dienste.

4.2 Die VALUZE übernimmt für den Kunden im Verhältnis zu Microsoft die Funktion des Point of Contact („PoC“).

4.3 Unabhängig von der vorstehenden Bestimmung, kann Microsoft den Kunden im Rahmen der bereitgestellten Cloud Services direkt kontaktieren.

4.4 Der Kunde kann VALUZE mit weiteren Leistungen beauftragen. Hierzu wird VALUZE weitere kaufmännische Angebote erstellen, die vom Kunden ggf. beauftragt werden.

5. Support im laufenden Betrieb

5.1 Der Kunde erhält von VALUZE Support für die bereitgestellten Cloud-Dienste. Die VALUZE wird im Einzelnen i) Aufnahme und Behebung von Konfigurationsfehlern, ii) Aufnahme und Behebung von Fehlern bei der Zuweisung von Seats und iii) Dispatching bei Ausfall der Microsoft Cloud-Service-Infrastruktur (Verfügbarkeit) vornehmen.

5.2 Soweit nicht anders vereinbart, wird der Support während der gewöhnlichen Geschäftszeiten – Montag bis Freitag von 09.00 bis 17.00 Uhr (Samstage und alle bundeseinheitlichen Feiertage gelten nicht als Werktage. Genauso die Tage 24. und 31. Dezember) – von VALUZE erbracht.

5.3 Der Eingang von Supportanfragen erfolgt telefonisch, per E-Mail oder ggf. per VALUZE Ticketsystem. Die notwendigen Daten werden dem Kunden unmittelbar nach Vertragsschluss, spätestens auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

5.4 Die Behebung von Fehlern, die der Kunde verursacht hat, sind vom Support durch VALUZE ausgeschlossen. Falls VALUZE diese Fehler behebt, wird diese Dienstleistung gemäß aktuell gültiger Preisliste zusätzlich verrechnet.

6. Leistungspflichten von VALUZE

6.1 Sofern erforderlich und technisch möglich, trägt VALUZE für die zum Erwerb erforderliche Nutzungsrechteübermittlung an Microsoft über das Microsoft Partner-Portal Sorge.

6.2 Wenn Microsoft die in einem Vertrag definierten Leistungen akzeptiert und dem Kunden die Nutzungsrechte eingeräumt hat, erbringt VALUZE für den Kunden die im Vertrag festgelegten Cloud bezogenen Leistungen. Hierzu zählen insbesondere i) die Anlage des Kunden-Accounts auf dem Kunden-Tenant, ii) die Aktivierung der Microsoft Cloud Lizenzen und/oder Seats, iii) der Support der Cloud Services durch Beseitigung von Incidents und iv) die Leistung des PoC des Kunden zu Microsoft.

6.3 Nicht Gegenstand der Leistungen von VALUZE sind Projekt-Dienstleistungen, die auf Basis der Einrichtung und/oder Konfiguration von Cloud Services erfolgen. Dies bedeutet insbesondere die Aufnahme von Anforderungen, Anpassungen und anschließendem Aufsetzen von diesen Anpassungen des Kunden auf Basis der Cloud Services. Dies betrifft somit insbesondere Installationen und/oder Konfigurationen innerhalb der bereitgestellten Cloud Services.

7. Mitwirkungspflicht des Kunden

7.1 Der Kunde wird VALUZE bei der Erfüllung der Service- und Supportverpflichtungen auf eigene Kosten in zumutbarem Umfang nach Maßgabe dieser Bestimmungen unterstützen.

7.2 Der Kunde wird VALUZE als Administrator (delegated Administrator) und Digital Partner of Record (DPOR) eintragen.

7.3 Nach Einrichtung der Cloud Services durch VALUZE, erfolgt eine Überprüfung durch den Kunden. Nach Überprüfung der Funktionalität und Freigabe durch den Kunden erfolgt der Betrieb. Ist die Freigabe erteilt bzw. wurde der einzelne Cloud Service bereits in Betrieb genommen, gilt der freigegebene Service als verfügbar.

7.4 Der Kunde wird VALUZE für die Vertragslaufzeit einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der Durchführung des Vertrags erforderlichen Entscheidungsbefugnisse besitzt. Störungs- und/oder Mängelanzeigen haben nur durch den Verantwortlichen oder in seiner Abwesenheit durch einen Vertreter zu erfolgen.

7.5 Der Kunde ist für die Verfügbarkeit und Aufrechterhaltung der für die Nutzung der Cloud-Dienste erforderlichen, technologischen lokalen Infrastruktur selbst verantwortlich. Darunter fallen insbesondere lokale Netzwerk- und Authentifizierungskomponenten. Diese wird der Kunde auf eigene Kosten bereitstellen. Entsprechendes gilt für etwaig erforderliche Telekommunikationsverbindungen.

7.6 Sofern nicht in anderen gültigen Verträgen (Dienstleistungs-Vertrag und/oder Managed-Services-Vertrag) geregelt, hat der Kunde für die Aufrechterhaltung und Aktualität der in den Cloud-Diensten ablaufenden Applikationen, insbesondere Einspielen von Updates, Upgrades oder Releases zu sorgen. Für etwaig durch eine mangelnde Aktualisierung in den Cloud-Diensten auftretende Störungen und Mängel ist VALUZE nicht verantwortlich. Die Beseitigung dahingehender Störungen und/oder Mängel wird VALUZE nach entsprechender Beauftragung durch den Kunden gegen gesonderte Vergütung in Rechnung stellen.

7.7 Sofern nicht in anderen gültigen Verträgen (Dienstleistungs-Vertrag und/oder Managed-Services-Vertrag) geregelt, gilt für die Daten und Informationen, die der Kunde selbständig auf Basis der Cloud-Services erhebt oder verarbeitet, bearbeitet oder verändert, folgender Grundsatz: Der Kunde trägt für eine ausreichend regelmäßige und dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherung (u.a. Archivierung) selbst Sorge. Dies gilt insbesondere vor jeder Supportleistung, vor dem Ändern, Anpassen oder Ersetzen eines Release der in den Cloud-Diensten genutzten Applikationen.

7.8 Die Angaben zur Einrichtung des Kunden-Accounts auf dem Kunden-Tenant sind vom Kunden vorzunehmen und VALUZE zur Weiterleitung an Microsoft zu überlassen.

8. Subunternehmer

8.1 Die VALUZE ist zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt.

8.2 Werden durch VALUZE Subunternehmer hinzugezogen, ist zwischen VALUZE und dem Subunternehmen dasselbe Schutzniveau hinsichtlich personenbezogener Daten zu vereinbaren, das auch zwischen dem Kunden und VALUZE gilt. Diese Regelung findet ferner Anwendung auf das Niveau der Vertraulichkeitsregelungen.

8.3 Die VALUZE haftet für Leistungen, die von Subunternehmern erbracht werden, in gleicher Weise wie für selbst erbrachte Leistungen.

8.4 Vor Einschalten eines Subunternehmers wird der Kunde durch VALUZE in Textform informiert.

8.5 Die VALUZE ist berechtigt, einem beauftragten Subunternehmer den jeweiligen ihn betreffenden Vertrag ganz oder teilweise offenzulegen, um die vertraglichen Verpflichtungen für den Subunternehmer festzulegen. Ziffer 8.2 bleibt hiervon unberührt.

9. Incident Management

9.1 Der Kunde wird Incidents unverzüglich in Form einer Mängelbeschreibung in Textform – bei telefonischer Mitteilung nachträglich – gegenüber VALUZE anzeigen und geeignete Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, so dass die VALUZE gemeldete Incidents nachvollziehen kann und eine zielgerichtete Mängelanalyse möglich ist.

9.2 Die vom Kunden gemeldeten Incidents werden von der VALUZE aufgenommen, eingeordnet, weiterbearbeitet und gegebenenfalls an Microsoft weitergeleitet.

10. Vergütung

10.1 Die Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der Cloud-Dienste erfolgt nach Service-Typ, detailliert definiert im jeweiligen kaufmännischen Angebot.

10.2 Wurde kein expliziter Laufzeitbeginn vereinbart, so beginnt die Vergütungspflicht zum Ersten des Kalendermonats an dem die Cloud-Dienste bereitgestellt wurden.

10.3 Die Vergütung für die Cloud-Dienste wird auf 12 Monate (Preisfestsetzungs- bzw. Abonnementperiode) festgeschrieben. Preisänderungen nach Ablauf dieses Zeitraums sind grundsätzlich möglich. Sie werden spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Preisfestsetzungsperiode in Textform durch VALUZE angezeigt. Die Preisänderung wird wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 2 Wochen widerspricht. Bei Widerspruch des Kunden kann VALUZE den entsprechenden Vertrag mit einer Frist von 2 Wochen vor Ablauf der Preisfestsetzungsperiode kündigen.

10.4 Dem Kunden ist bewusst, dass Microsoft Einzelpreise für Pay-As-You-Go („PAYG“) Leistungen gegenüber VALUZE ändern kann. Die VALUZE ist dazu berechtigt Preisänderungen an den Kunden weiterzugeben. Eine Preisänderung wird wirksam, wenn der Kunde ihnen nicht binnen 2 Wochen widerspricht. Macht der Kunde von dem Widerspruchsrecht Gebrauch, ist VALUZE dazu berechtigt, betreffende Verträge fristlos und mit Wirkung zum Monatsende in Text form zu kündigen und die Leistungen zum Monatsende einzustellen.

10.5 Für PAYG Leistungen erfolgt die Abrechnung monatlich nach Aufwand. Alle anderen Abrechnungen erfolgen bis zum 5. eines Monats im Voraus. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.

10.6 Zur Vergütung kommt stets die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer hinzu.

10.7 Reisekosten und Spesen sind separat zu vergüten, wenn der Kunde das Erscheinen von VALUZE Mitarbeitern vor Ort verlangt und VALUZE dem nachkommt.

10.8 Aufrechnung sowie Zurückbehaltung gegenüber Forderungen von VALUZE sind dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

11. Geheimhaltung

11.1 Die Vertragspartner werden alle ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten geheimhaltungsbedürftigen Informationen des anderen Vertragspartners geheim halten, d.h. mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vor Kenntnisnahme durch Unbefugte, insbesondere nicht beteiligte Personen, schützen.

11.2 Geheimhaltungsbedürftig sind – unabhängig von ihrer Form – alle Informationen eines Vertragspartners, die schriftlich als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet wurden oder deren Geheimhaltungsbedürftigkeit sich eindeutig aus ihrer Natur ergibt, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

11.3 Nicht geheimhaltungsbedürftig sind Informationen, von denen der empfangende Vertragspartner nachweisen kann, dass sie entweder (i) allgemein zugänglich sind oder waren, (ii) unabhängig und ohne Verwendung geheimhaltungsbedürftiger Informationen von dem jeweils anderen entwickelt wurden, (iii) von einem Dritten erworben wurden, der nicht zur Geheimhaltung verpflichtet war oder iv) die Informationen aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlichen Verfügungen offengelegt werden müssen.

11.4 Die Vertragspartner verpflichten sich, nur solche Mitarbeiter oder Dritte einzubinden, die sie zuvor im selben Umfang zur geheimhaltung verpflichtet haben.

11.5 Die VALUZE behält sich das Recht vor, eine vollständige Kopie von Unterlagen und Informationen zu Beweis- und Nachweiszwecken sowie zur Wahrung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten zurückzubehalten. In anonymisierter Form ist VALUZE nach gesonderter schriftlicher Freigabe des Kunden auch die Zurückbehaltung, Aufbewahrung und Nutzung konkret bestimmter Unterlagen zum Know-how-Aufbau in der Unternehmensgruppe gestattet.

11.6 Die Geheimhaltungspflichten bestehen über das Ende des Vertrags hin fort.

12. Gewährleistung

12.1 Wird ein Cloud-Dienst nicht vertragsgemäß erbracht, hat der Kunde Gewährleistungsrechte nur in dem Umfang, in dem sich Microsoft nach den Bestimmungen der Produktbeschreibung, dem Microsoft Cloud Vertrag und ggf. den Servicelevel für Microsoft-Onlinedienste, aufzurufen unter https://www.microsoft.com/en-us/licensing/
product-licensing/products.aspx, zur Gewährleistung verpflichtet.

12.2 Die VALUZE kann nicht gewährleisten, dass Microsoft eine Beauftragung von Cloud-Diensten annimmt.

12.3 Die VALUZE wird sicherstellen, dass die erbrachten Leistungen frei von Schutzrechten Dritter sind, die die vertragsgemäße Nutzung durch den Kunden ausschließlich oder erheblich beeinträchtigen.

12.4 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde VALUZE unverzüglich von der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter wegen angeblicher schutzrechtsverletzungen durch die Leistungen von VALUZE unterrichtet, VALUZE die alleinige Rechtsverteidigung überlässt und in zumutbarem Umfang bei der Abwehr solcher Ansprüche unterstützt, wird VALUZE den Kunden von solchen Ansprüchen Dritter und damit verbundenen Kosten für die Rechtsverteidigung freistellen.

12.5 Wird rechtskräftig festgestellt, dass die Leistungen von VALUZE Schutzrechte Dritter verletzten, wird VALUZE nach eigener Wahl entweder auf eigene Kosten für den Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an den verletzten Rechten beschaffen oder die Leistungen so abändern, dass sie die Schutzrechte nicht mehr verletzen.

12.6 Gelingt es VALUZE während der Vertragslaufzeit innerhalb einer angemessenen Frist nicht einen Sach- und/oder Rechtsmangel zu beseitigen, so ist der Kunde berechtigt, VALUZE eine angemessene Nachfrist mit der Androhung zu setzen, nach Ablauf dieser Nachfrist die Vergütung zu mindern oder den betreffenden Vertrag fristlos schriftlich zu kündigen. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen.

12.7 Die Sach- und Rechtsmängelhaftung für erbrachte Supportleistungen erlischt, wenn der Kunde selbst oder durch Dritte an dem von VALUZE zu supportenden Cloud-Diensten Änderungen vorgenommen hat, denen VALUZE vorher nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Etwas Anderes gilt nur dann, wenn der Kunde nachweist, dass der Mangel nicht auf diese Änderungen zurückzuführen ist und diese die Mangelidentifizierung und -beseitigung nicht erschwert haben.

12.8 Soweit von VALUZE erbrachte Leistungen nicht unter die Sach- und/oder Rechtsmängelhaftung fallen und auch nicht von der Vergütung des Vertrags erfasst sind und der Kunde dies hätte erkennen können, trägt der Kunde die Kosten einschließlich eventuell anfallender Reisekosten und Spesen nach Maßgabe der Preise im jeweiligen Vertrag.

13. Haftung und Schadensersatz

13.1 In allen Fällen vertraglicher oder außervertraglicher Haftung leistet VALUZE Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen nur i) bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die VALUZE eine Garantie übernommen hat, in voller Höhe; ii) bei einfacher Fahrlässigkeit bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, nur in Höhe des vorhersehbaren Schadens, der durch die verletzte Pflicht verhindert werden sollte. Wesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; iii) darüber hinaus: soweit VALUZE gegen die auftretenden Schäden versichert ist, im Rahmen der Versicherungsdeckung und aufschiebend bedingt durch die Versicherungszahlung. Die VALUZE übermittelt auf Anfrage und vor Vertragsschluss einen Versicherungsnachweis.

13.2 Die vorstehenden Haftungsgrenzengelten nicht im Falle einer Haftung für Personenschäden und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Das gleiche gilt für die Verletzung von Schutzrechten.

13.3 Die VALUZE haftet nicht, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Produktionsstillstand, Produktverluste, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Vertragseinbußen oder sonstige Folgeschäden oder indirekte Schäden.

13.4 Bei Datenverlust bzw. bei Datenvernichtung haftet VALUZE nur, wenn die Vernichtung vorsätzlich, grob fahrlässig oder aufgrund eines Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht verursacht und der Kunde zugleich sichergestellt hat, dass die vernichteten Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

13.5 Die VALUZE haftet nicht in Fällen höherer Gewalt oder bei Störungen oder Ausfall der zur Nutzung der Cloud-Dienste erforderlichen Telekommunikations- oder Netzwerkverbindungen.

14. Verjährung

14.1 Sämtliche Ansprüche des Kunden aus Sach- und Rechtsmängeln verjähren ein Jahr ab Beendigung eines jeweiligen einzelnen Cloud-Dienstes.

14.2 Von der vorstehenden Bestimmung unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter und bei Arglist von VALUZE. Die Verjährungsfristen für sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus deliktischer Haftung, verjähren nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Entsprechendes gilt für Ansprüche gemäß Produkthaftungsgesetz.

15. Laufzeit und Kündigung

15.1 Laufzeitbeginn und Dauer ergeben sich aus dem kaufmännischen Angebot.

15.2 Wurde kein expliziter Laufzeitbeginn vereinbart, so ist der Laufzeitbeginn an dem Tag der Bereitstellung der Cloud-Dienste durch Microsoft und VALUZE.

15.3 Der Vertrag wird für die ersten 12 Monate fest abgeschlossen (Abonnementperiode). Er verlängert sich jeweils um 12 Monate (Renewal), wenn nicht einer der Vertragspartner 3 Monate vor Ablauf einer Abonnementperiode schriftlich kündigt. Nachträgliche einvernehmliche Abweichungen hiervon sind zwischen den Vertragspartnern schriftlich festzuhalten.

15.4 Das Recht beider Vertragspartner einen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund auf Seiten der VALUZE liegt vor, i) wenn Microsoft den Microsoft Cloud Vertrag mit dem Kunden kündigt oder dieser nicht zustande kommt oder ii) wenn VALUZE davon Kenntnis erhält, dass der Kunde die Bestimmungen des Microsoft Cloud Vertrags nicht einhält. Die Geltendmachung weiteren Schadensersatzes bleibt hiervon unberührt.

15.5 Im Falle einer Kündigung wird VALUZE die Kundendaten innerhalb eines Zeitraums von maximal 75 Tagen nach der Kündigung, nach vorheriger schriftlicher Beauftragung und je nach technischen Möglichkeiten kostenpflichtig migrieren. Diese Leistung wird nach Aufwand verrechnet.

16. Schlussbestimmungen

16.1 Mündliche Nebenabreden gelten als nicht getroffen.

16.2 Auf diese CSB ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende materielle Recht in seiner jeweils gültigen Fassung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.

16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der VALUZE. Die VALUZE behält sich vor, Rechte auch am Geschäftssitz des Kunden gerichtlich geltend zu machen.

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